Koblenz (RH). Im Rahmen eines Feldversuchs wird 2024 auf ca. 5,5 ha historischer Terrassenweinberge in Kobern an der Mosel der Pflanzenschutz mittels Sprühdrohne anstelle des bisher gängigen Spritzhubschraubers ausgebracht. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen helfen, in den nächsten Jahren die Drohnentechnologie im Weinbau weiterzuentwickeln und als Alternative zum Spritzhubschrauber zu etablieren – für einen nachhaltigen Weinbau und zum Schutz von Natur und Umwelt. Ein erster Flug ist für den 23. Mai 2024 geplant.
Um einen sicheren und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird der Wirtschaftsweg zwischen dem Klärwerk Kobern-Gondorf und Belltal während des Drohneneinsatzes für den Verkehr gesperrt. Am 13. Mai hat aeroDCS bereits die technischen Tests durchgeführt.
(Foto: aeroDCS)
Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mittels Drohnen anstelle des Hubschraubers bietet das Potenzial, den Steillagenweinbau wie auch den Schutz des an der Terrassenmosel beheimateten Apollofalters zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Im Vergleich zum Spritzhubschrauber können Drohnen die Wirkstoffe wesentlich genauer ausbringen, da sie dichter über den Rebzeilen fliegen. Zugleich wird das Unfallrisiko für den Piloten minimiert. Drohnen sind in der Regel kleiner und verursachen eine geringere Umweltbelastung durch Treibstoffverbrauch und Lärm im Vergleich zu Helikoptern.
(Foto: aeroDCS)
Das Projekt wird von der aeroDCS GmbH aus Koblenz und der plantivo GmbH aus Simmertal mit Unterstützung des DLR Mosel, des Weinbauverband Mosel und der RWG Raiffeisen Winningen durchgeführt.
(Foto: aeroDCS)
(Foto: aeroDCS)
Die verwendete Drohne ist vom Julius-Kühn-Institut (JKI) für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland zugelassen und besitzt eine Betriebsgenehmigung des Landesbetriebs Mobilität in Rheinland-Pfalz. Der Steuerer und sein Helfer besitzen für diesen Einsatz alle notwendigen Kompetenzen und sind speziell ausgebildet worden. Auch aeroDCS besitzt als ausführendes Unternehmen eine entsprechende Sonderzulassung für das Projekt.
Die eingesetzten Pflanzenschutzmittel sind vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Luftapplikation zugelassen. Darüber hinaus hat das Land Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen eines Schutzkonzeptes für den Moselapollofalter den Einsatz der zur Verfügung stehenden Pflanzenschutzmittel in den Vorkommensgebieten des Schmetterlings eingeschränkt. Der Anwendungsplan mit den Flugterminen, den eingesetzten Mitteln und deren Aufwandmengen ist behördlich genehmigt und wird überwacht.
(Foto: aeroDCS)
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